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Brevini Fluid Power

Rechtliches

REACH-Erklärung

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Erklärung zur Verordnung (EG) Nr. 1907/2006

zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH)

Sehr geehrte Damen und Herren,

nach eingehender Überprüfung der REACH-Verordnung in unserem Haus, teilen wir Ihnen folgendes mit:

Die Brevini Fluid Power GmbH zählt zu den so genannten "nachgeschalteten Anwendern" und ist nicht zur Registrierung von Substanzen gemäß der REACH-Verordnung verpflichtet.

Bei denen von uns an Sie gelieferten Produkten handelt es sich nicht um Stoffe gemäß Artikel 3, sondern um Erzeugnisse, die bei korrekter Anwendung auch keine Stoffe freisetzen. Gemäß Artikel 7 können jedoch nur Stoffe als solche registriert werden und keine Erzeugnisse daraus.

Als "nachgeschalteter Anwender" werden wir alle durch die REACH-Verordnung an uns gestellten Anforderungen erfüllen. Bei Bedarf werden wir Sie über relevante, durch REACH verursachte Veränderungen unserer Produkte informieren und im Einzelfall geeignete Maßnahmen mit Ihnen abstimmen.

Mit freundlichen Grüßen

Brevini Fluid Power GmbH

Uwe Krüger
Geschäftsführer

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